Flyer: Umgang mit potentiellen Opfern von GHB

5 August 2022
Image Flyer: Umgang mit potentiellen Opfern von GHB

Die Staatsanwaltschaft, das Kantonsarztamt, die Kantonspolizei und die Oberämter haben einen Flyer zum fachgerechten Umgang mit potenziellen Opfern von GHB herausgegeben.

Auch im Kanton Freiburg können Vergiftungen mit GHB oder anderen Substanzen mit ähnlichen Wirkungen auftreten. Beim Vorliegen eines entsprechenden Vorfalles greift die Kantonspolizei mit Unterstützung des Sanitätsdienstes schnell ein, um das Opfer zu betreuen, Beweismittel zu sichern und Ermittlungshandlungen vorzunehmen. Im Hinblick auf eine erfolgreiche medizinische Versorgung ist es entscheidend, dass sich das Opfer innerhalb von sechs Stunden nach dem Ereignis einer medizinischen Untersuchung unterzieht. Dabei entstehen für das Opfer keine Kosten. Werden anhand der Analyse beim Opfer der Konsum anderer verbotenener Substanzen nachgewiesen, wird gegen das Opfer kein Strafverfahren wegen eines Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.

Flyer: «Wie geht man mit einem potentiellen Opfer von GHB um?»


PERSPECTIVE

Route-Neuve 7A
CH-1700 Freiburg

 

Jolanda Fäh Vaucher

Fachpsychologin für Psychotherapie FSP. Eidgenössisch anerkannte Psychotherapeutin.

jfv@perspective-psy.ch
+41 76 506 13 57

 

Yvonne Renevey

Fachpsychologin für Psychotherapie FSP. Eidgenössisch anerkannte Psychotherapeutin.

yr@perspective-psy.ch
+41 79 411 91 95