Therapievereinbarung

Wir möchten eine gute Zusammenarbeit schaffen und Missverständnissen vorbeugen. Dazu ist es hilfreich, die rechtlichen, finanziellen und ethischen Rahmenbedingungen einer Psychotherapie zu klären und diese in einer übereinstimmenden gegenseitigen Willenserklärung festzuhalten. Deshalb werden wir Sie im Verlauf des Erstgesprächs um Ihr Einverständnis zu folgender Vereinbarung bitten. Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen.

 

Erst- und Abschlussgespräch

Ein erster Termin wird meistens telefonisch oder per E-Mail vereinbart. Dieser ist bezüglich weiterem Vorgehen beidseitig unverbindlich, aber zahlungspflichtig.

Eine Psychotherapie kann auf Wunsch jederzeit durch die Vereinbarung eines Abschlussgesprächs beendet werden. Wir verpflichten uns, eine Therapie entsprechend den vereinbarten Zielen nach bestem Wissen und Gewissen zu Ende zu führen. Eine Erfolgsgarantie gibt es aber nicht.

 

Sitzungsdauer

Die Sitzungsdauer beträgt üblicherweise 50 bis 60 Minuten und kann, wenn nützlich oder nötig, verlängert werden.

 

Frequenz

Die Häufigkeit der Sitzungen (pro Woche/Monat) wird in der 1. Sitzung besprochen und jeweils den Bedürfnissen und den Gegebenheiten angepasst.

 

Zahlungsmodalität

Für die erbrachten Leistungen werden regelmässig Rechnungen erstellt und per E-Mail oder Post verschickt. Die Klientin/Der Klient ist für die Zahlung verantwortlich, die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage.

 

Tarife

Nähere Informationen zu den Tarifen finden Sie auf der jeweiligen Seite der einzelnen Psychotherapeutin oder bei der Anfrage für eine Psychotherapie. Die Leistungen werden je nach Dauer und Personenanzahl berechnet.

Der Kanton Freiburg hat sich noch nicht zum Tarif geäussert, welcher für die Grundversicherung gelten wird. Besprechen Sie Ihre Fragen diesbezüglich mit der jeweiligen Therapeutin.


 

Rückerstattung der Leistungen

Seit dem 1. Juli 2022 wird die psychologische Psychotherapie von der Grundversicherung bezahlt, sofern sie auf Anordnung eines Arztes erfolgt (Hausarzt, Kinderarzt, Psychiater und andere anordnungsbefugte Ärztinnen und Ärzte). Dies für maximal 2 x 15 Sitzungen. Bei einer längerdauernden Therapie tauscht sich der/die Therapeut*in mit dem/der anordnenden Arzt/Ärztin aus, weiter braucht es eine Beurteilung durch einen Psychiater/eine Psychiaterin. Ist der/die anordnende Arzt/Ärztin Psychiater, kann die Beurteilung durch diese Person erfolgen. Der Antrag inkl. Beurteilung wird schlussendlich durch den/die Vertrauensärztin der Krankenkasse überprüft.
Einige Aspekte der Kostenübernahme sind aktuell noch unklar.

Ob die Kosten durch die Zusatzversicherungen weiterhin übernommen werden, scheint aktuell unklar. Am besten fragen Sie bei Ihrer Zusatzversicherung schriftlich an. Der Grad der Erstattung variiert je nach Versicherung und Modell der Kostendeckung. Hier finden Sie eine Übersicht über die Kostenübernahme der verschiedenen Zusatzversicherungen. Bei Unklarheiten über die Versicherungsleistungen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Zusatzversicherungen. Je nach Zusatzversicherung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung für die Psychotherapie. Ihre Hausärztin /Ihr Hausarzt kann Ihnen dieses Dokument zuhanden Ihrer Zusatzversicherung ausstellen.

Sie haben ebenso die Möglichkeit, die Therapie selbst zu bezahlen.


 

Absage eines Termins

Termine, die nicht mindestens 48 Stunden im Voraus annulliert oder verschoben wurden, werden fakturiert.

 

Vertraulichkeit

Die Psychotherapeutin untersteht dem Berufsgeheimnis. Informationen an Dritte werden grundsätzlich nur mit dem Einverständnis der Klientin/des Klienten weiter gegeben.

 

Akteneinsicht

Die Klientin/Der Klient kann jederzeit Auskunft und Akteneinsicht einfordern. Akten werden nach 10 Jahren Aufbewahrung vernichtet.


 

Videoaufnahmen

Die Aufzeichnung von Therapiesitzungen ist Teil eines professionellen und sorgfältigen Vorgehens und dient der Qualitätssicherung und der Verbesserung der therapeutischen Tätigkeit. Von jeder Aufnahme wird ein mündliches Einverständnis eingeholt, ebenso vor eventueller Benutzung für Supervision und Fortbildung. Die Klientin/Der Klient kann jederzeit die Löschung eines Teils oder aller Aufnahmen verlangen.

 

Bei Problemen

Im Falle von Schwierigkeiten oder falls Sie den Verdacht haben, bei Ihrer Behandlung sei etwas nicht so gelaufen, wie es sollte, wäre es nützlich, dies zunächst gemeinsam anzusprechen.?Allenfalls lohnt es sich auch, eine Zweitmeinung einzuholen.

 

Rechte von Patient*innen

Die FSP bietet eine Übersicht über die Rechte von Menschen, die die Dienste von Psycholog*innen zur Beratung oder Therapie in Anspruch nehmen.

Psychotherapeut*innen haben eine besondere Verantwortung gegenüber den ihnen anvertrauten Menschen. Sie müssen nach den geltenden ethischen Grundsätzen beraten und begleitet werden. Die Berufsordnung Sie hier.
 

Psychotherapie

Ziel, Prozess und Wirksamkeit einer Psychotherapie.

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In Notfällen

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PERSPECTIVE

Route-Neuve 7A
CH-1700 Freiburg

 

Eva Zimmermann

Fachpsychologin für Psychotherapie FSP. Eidgenössisch anerkannte Psychotherapeutin.

ez@perspective-psy.ch
+41 79 447 46 64

 

Jolanda Fäh Vaucher

Fachpsychologin für Psychotherapie FSP. Eidgenössisch anerkannte Psychotherapeutin.

jfv@perspective-psy.ch
+41 76 506 13 57

 

Yvonne Renevey

Fachpsychologin für Psychotherapie FSP. Eidgenössisch anerkannte Psychotherapeutin.

yr@perspective-psy.ch
+41 79 411 91 95